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Zur Info:
Die Palliativmedizin ist seit den wichtigen Beschlüssen der letzten Ärztetage zunehmend in den Focus des Interesses gerückt. So haben sowohl niedergelassene Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen die enorme Bedeutung, aber auch die vielfältigen Möglichkeiten erfahren, die die Palliativmedizin für Patienten mit inkurablen Leiden am Ende Ihres Lebens bereithält.
Das Programm unseres Seminarkurses entspricht den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer. In dem 40 Stunden umfassenden Grundkurs werden die Grundlagen und die multimodalen Vorgehensweisen in der Arbeit an Palliativmedizinisch zu betreuenden Patienten vermittelt, wobei nicht nur ärztliche und pflegerische Inhalte vermittelt werden, sondern bewusst auch auf theologische, soziologische, psychologische und krankengymnastische Aspekte eingegangen wird.
In den drei Modulen des in interaktiver Form gestalteten Aufbaukurses werden einzelne Themenbereich, wie z. B. die Trauerbegleitung, die Symptomkontrolle, die invasiven Methoden der Schmerztherapie oder die Kinderpalliativmedizin in interaktiver Form behandelt. Vor allem werden auch Fälle der Teilnehmer vorgestellt und in der Gruppe oder in Kleingruppen diskutiert. Das Seminar richtet sich in gleicher Weise an niedergelassene Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen, wie auch an Klinikärztinnen und –ärzte.
Die einzelnen Module können auch einzeln gebucht werden. Wir empfehlen aber, jeweils entweder Grundkurs und Aufbaukurs I oder Aufbaukurs II und II zusammen zu fassen, da diese Programme aufeinander aufbauen und innerhalb einer Woche so 80 Stunden erreicht werden können. Natürlich ist es auch möglich, bei schon absolviertem Grundkurs die drei Aufbaukurs-Module zu belegen.
Für die Teilnahme an allen vier Modulen können insgesamt 160 Fortbildungspunkte erreicht werden.
Jeder Seminarkurs wird von uns bei der für den Veranstaltungsort Westerland/Sylt zuständigen Ärztekammer Schleswig-Holstein eingereicht und von dort zertifiziert. Diesem Votum schließen sich die jeweiligen Landesärztekammern der Teilnehmer an. Für die endgültige Anerkennung in Form der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ verlangen einige Landesärztekammern weitere Voraussetzungen, so z.B. die Dokumentation eigener Fallbeispiele.
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