40 Stunden Grundkurs und 120 Stunden interaktive Fallbesprechungen (Aufbaukurs Modul I bis III) zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“
VERANSTALTUNGSORT:
Hotel ROTH
Westerland / Sylt
Termine 2012:
05.05. bis 09.05.2012 Modul I
09.05. bis 13.05.2012 Modul II
13.05. bis 17.05.2012 Modul III
12.05. bis 16.05.2012 Weiterbildung
27.10. bis 31.10.2012 Modul I
31.10. bis 04.11.2012 Modul II
04.11. bis 08.11.2012 Modul III
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Zur Info:
Die Palliativmedizin ist seit den wichtigen Beschlüssen der letzten Ärztetage zunehmend in den Focus des Interesses gerückt. So haben sowohl niedergelassene Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen die enorme Bedeutung, aber auch die vielfältigen Möglichkeiten erfahren, die die Palliativmedizin für Patienten mit inkurablen Leiden am Ende Ihres Lebens bereithält.
Das Programm unseres Seminarkurses entspricht den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer. In dem 40 Stunden Palliativmedizin Weiterbildung werden die Grundlagen und die multimodalen Vorgehensweisen in der Arbeit an Palliativmedizinisch zu betreuenden Patienten vermittelt, wobei nicht nur ärztliche und pflegerische Inhalte vermittelt werden, sondern bewusst auch auf theologische, soziologische, psychologische und krankengymnastische Aspekte eingegangen wird.
In den drei Modulen des in interaktiver Form gestalteten Aufbaukurses werden einzelne Themenbereich, wie z. B. die Trauerbegleitung, die Symptomkontrolle, die invasiven Methoden der Schmerztherapie oder die Kinderpalliativmedizin in interaktiver Form behandelt. Vor allem werden auch Fälle der Teilnehmer vorgestellt und in der Gruppe oder in Kleingruppen diskutiert. Das Seminar richtet sich in gleicher Weise an niedergelassene Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen, wie auch an Klinikärztinnen und –ärzte.
Bitte beachten Sie, dass unsere Kurse nur einzeln (je 40 Stunden) Anerkannt sind.
Jeder Seminarkurs wird von uns bei der für den Veranstaltungsort Westerland/Sylt zuständigen Ärztekammer Schleswig-Holstein eingereicht und von dort zertifiziert. Diesem Votum schließen sich die jeweiligen Landesärztekammern der Teilnehmer an. Für die endgültige Anerkennung in Form der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ verlangen einige Landesärztekammern weitere Voraussetzungen, so z.B. die Dokumentation eigener Fallbeispiele.
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