In Hamburg

Neu: Qualifizierte und koordinierte Palliativversorgung gem. § 87 Abs.1b SGB V

22 Std. bzw. 18 Std. Kompaktkurs an zwei Wochenenden für Niedergelassene und Klinikärzte nach dem Curriculum der Bundesärztekammer und den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

Die Versorgung Schwerkranker und Sterbender ist ein überaus wichtiger Teil des ärztlichen Aufgabenbereiches, in der Praxis wie in der Klinik. Veränderungen der Therapieziele, von einer primär kurativen Zielsetzung bis hin zu einer palliativen Herangehensweise, die Symptomfreiheit und Lebensqualität in den Vordergrund stellt, sind immer wieder Herausforderung für das ärztliche Handeln und Entscheiden.

Eine gute Versorgung der Patienten im letzten Lebensabschnitt kann nur durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und durch die enge Einbeziehung anderer Berufsgruppen gelingen. Auch die gezielte, vorausschauende Planung im Bereich der Schnittstellen ambulant/stationär und die Nutzung aller Organisationsformen von der rein ambulanten, häuslichen Betreuung, über Pflegeeinrichtungen, wie Hospiz oder Pflegeheim, bis hin zu Palliativstationen mit ihren speziellen Aufgaben sichern eine optimale Krankenversorgung.

Um diese optimale Patientenversorgung erreichen zu können, ist die Verordnung zur qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung nach $ 87 Abs. 1b in das SGB V eingeführt worden.

Ziel der Vereinbarung ist die Festlegung der Voraussetzungen für die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung nach § 87 Abs. 1b SGB V von schwerstkranken und sterbenden Menschen aller Altersgruppen in der letzten Phase ihres Lebens. Durch die Vereinbarung soll die bestehende ambulante Palliativversorgung durch eine besondere Qualifikation und verbesserte Koordination gestärkt werden, um Betroffenen ein Sterben zu Hause bzw. in selbst gewählter Umgebung bei bestmöglicher individueller Lebensqualität zu ermöglichen.

Die Stärkung der ambulanten Palliativversorgung erfolgt durch ein besonderes Engagement und die besondere Qualifikation des an dieser Vereinbarung teilnehmenden Vertragsarztes.

Fachliche Anforderungen zur qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung gemäß § 87 Abs. 1b SGB V

Die Teilnahme an dieser Vereinbarung setzt die besondere persönliche Qualifikation des Arztes voraus. Für die Anerkennung sind praktische und theoretische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erforderlich. Deshalb ist zumindest eine der folgenden Voraussetzungen jeweils aus den Feldern Theorie und Praxis zu erfüllen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden:

1. Praktische Erfahrungen:

  • Mindestens 2-wöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung oder einem SAPV-Team oder
  • Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre

2. Theoretische Kenntnisse:

  • 40-stündige Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin nach dem (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin der Bundesärztekammer oder
  • Vertragsärzte, die bereits die strukturierte curriculare Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer (60 Stunden) und die Fortbildung „Curriculum Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) absolviert haben, weisen die Teilnahme am Themenkomplex 2 „Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen (Symptomkontrolle - 22 Stunden)“ der Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin nach oder
  • Vertragsärzte, die bereits die Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“ (80 Stunden) absolviert haben, weisen die Teilnahme an den Themenkomplexen 3, 4, 5 und 6 der Kurs-Weiterbildung („Psychosoziale und spirituelle Aspekte“, „Ethische und rechtliche Fragestellungen“, „Kommunikation und Teamarbeit“ und „Selbstreflexion“ insgesamt 18 Stunden) nach.

Der Verein „MEMOMED“ bietet aktuell neben seinen lange etablierten Kursangeboten von vier Modulen zu je 40 Stunden zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „ Palliativmedizin “ aktuell jetzt auch einen besonders konfigurierten Basiskurs mit 40 Stunden Dauer an. Sie können sich bei Interesse online über www.memomed.de anmelden.

Dieses Kursangebot richtet sich besonders an niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrer Praxistätigkeit an zwei Wochenenden in kompakter Form die Grundlagen der Palliativmedizin nahegebracht bekommen können.

Im Rahmen dieses Basiskurses mit 40 Unterrichtseinheiten sollen die Grundlagen der palliativmedizinischen Versorgung auf allen Ebenen vermittelt werden und eine Sensibilisierung für psychosoziale und spirituelle Aspekte erreicht werden. Neben den Grundlagen der Behandlung von Schmerz, Übelkeit, Erbrechen, Unruhe, Dyspnoe und anderen belastenden Symptomen werden auch die außerordentlich wichtigen juristischen Zusammen-hänge in der palliativen Situation mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Therapiebegrenzung und terminaler Behandlung diskutiert.

Besonders wird auch auf die Kommunikation mit Patienten und Angehörigen, sowie auf neueste Gesetzgebung und Abrechnungsbestimmungen eingegangen werden.

So erreichen Sie das Büro, um sich informieren zu können:
MediConsult GmbH
Beratungs- und Forschungsgesellschaft im Gesundheitswesen m.b.H
Strehlener Straße 12 21382 Moorburg

Frau Christine Liebau 040 – 410 17 06
Herr Joachim Kähne 0176 – 219 758 26
Herr Dr. Peter Hoffmann 0172 – 321 59 78
Tel.-Nr.: 040 / 4101706
Fax-Nr.: 040 / 450 379 31
e-Mail: info@mediconsultgmbh.comInternet: www.memomed.de
Für medizinische oder organisatorische Fragen können Sie Herrn Dr. Hoffmann auch mobil unter 0172 / 3215978 erreichen